25.02.2007
Von MARCUS BÖTTCHER
Düsseldorf - Normalerweise ist Rache süß. Doch diese Rache ist die größte Demütigung für eine Frau: Andere können sie im Internet sehen. Nackt! Ohne, dass sie es will - oft genug, ohne dass sie es weiß. Doch es passiert immer öfter: Männer stellen heiße Bilder ihrer Ex ins Netz. Gemeine Sex-Rache.
So wie ein promovierter Akademiker aus Düsseldorf. Nachdem ihm seine Freundin den Laufpass gab, kam er nach zwei Flaschen Wein auf die verrückte Idee. Auf seinem PC bastelte er eine Fotomontage. Bestandteile: ein Porträtfoto seiner Ex und ein nackter Modelkörper. Täuschend echt, selbst für Kenner nicht zu unterscheiden. Das brisante Bild stellte er ins Internet, für Millionen gierige Männeraugen sichtbar. Die Krönung: Unter das Foto setzte er den vollständigen Namen der Frau.
Ein Jahr später bekam seine Ex-Freundin den schrecklichen Anruf einer Bekannten: ,,Du bist im Internet." Geschockt wandte sich das Opfer an Anwalt Tobias Strömer. Der Experte für Internetrecht recherchierte mit Riesenaufwand, fand den Täter. Dann wurde es teuer: ,,Ein vierstelliger Betrag wurde fällig", so Strömer.
Noch schlimmer ein Fall aus München: Freund und Kollege Michael (30) machte von Sabrina (24; Name geändert) erotische Fotos. Die Liebe ging, die Bilder blieben. Und die stellte Michael ins Firmennetz, jeder Kollege sah das Opfer nackt wie Gott sie schuf.
Eine unfassbare Gehässigkeit. Doch die Fälle häufen sich, der Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt spricht von einem ,,explosionsartigen Anstieg".
Auch im Rheinland wird es immer mehr. Rund 15 solcher Rachefeldzüge muss die Polizei in Köln, Bonn und Düsseldorf jährlich bearbeiten. Dabei ist die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher, weil die wenigsten Opfer eine Anzeige machen. Die Polizei geht von mehreren hundert Fällen aus.
Fast immer sind Männer die Täter: ,,Man erwischt sie fast nie. Zumal viele Frauen gar nicht wissen, dass es Fotos von ihnen auf Sex- und Kontaktseiten im Netz gibt", erklärt Strömer.
Das Üble: Stehen die Nacktbilder einmal im Internet, bekommt man sie schwer wieder raus. Man kann sie zwar auf einer Seite löschen lassen, wenn man den Betreiber herausbekommt. Doch sie können bereits zigmal kopiert und auf zig anderen Internet-Seiten sein.
So sieht die Rechtslage aus
Rachfeldzüge im Internet fallen unter den Straftatbestand der Beleidigung und Verletzung des Urheberrechts. Darauf stehen Geldstrafen von 500 bis 50 000 Euro. Allerdings eröffnet das neue Anti-Stalking-Gesetz, dem der Bundesrat gerade zugestimmt hat, der Justiz neue Möglichkeiten: Ex-Freundinnen nackt ins Internet stellen könnte dann als ,,nachstellen" (engl. ,,stalken") gelten. Dem Täter könnte das bis zu drei Jahren Gefängnis einbringen.
